Lärm und Vibrationen am Arbeitsplatz
Gefährdungsbeurteilung und technische Maßnahmen nach LärmVibrationsArbSchV
Lärm am Arbeitsplatz sowie Hand-Arm- und Ganzkörpervibrationen können die Gesundheit und Leistungsfähigkeit von Beschäftigten erheblich beeinträchtigen. Grundlage für die Bewertung ist die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV). Arbeitgeber sind verpflichtet, die Exposition gegenüber Lärm und Vibrationen getrennt zu erfassen, zu bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen umzusetzen.
Unser Vorgehen:
Als Sachverständiger für Schall und Lärmschutz führen wir normgerechte Geräuschmessungen und Schalldruckpegelmessungen unter realen Betriebsbedingungen durch. Dabei ermitteln wir unter anderem den Tages-Lärmexpositionspegel (LEX,8h), Spitzenschalldruckpegel sowie die relevanten Auslöse- und Grenzwerte gemäß Arbeitsschutzrecht.
Im Bereich der Vibrationen bestimmen wir die Exposition gegenüber Hand-Arm- und Ganzkörpervibrationen, wie sie beispielsweise bei handgeführten Maschinen oder an Fahrerarbeitsplätzen auftreten. Die Bewertung erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben und unter Berücksichtigung der tatsächlichen Einwirkdauer.
Auf Basis der Messergebnisse beurteilen wir die Einhaltung der Auslösewerte und entwickeln gezielte Lärmminderungsmaßnahmen sowie technische Maßnahmen zur Reduzierung von Vibrationsbelastungen. Ziel ist ein wirksamer Lärmschutz am Arbeitsplatz, eine rechtssichere Gefährdungsbeurteilung und die nachhaltige Verbesserung der Arbeitsbedingungen.
Wir beraten Sie gerne!
Auch unterhalb der Gehörgefährdung kann Arbeitsplatzlärm die Konzentration und Leistungsfähigkeit beeinträchtigen. Durch strukturierte Lärmprüfung, fundierte Schallanalyse und belastbare gutachterliche Stellungnahmen unterstützen wir Unternehmen bei der Umsetzung praxisgerechter und normkonformer Schutzkonzepte.