Lärm und Vibrationen am Arbeitsplatz
Schutz der Beschäftigten vor der Gefährdung ihrer Gesundheit und Sicherheit durch Lärm und Vibrationen bei der Arbeit
Hinsichtlich tatsächlicher und möglicher Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen ist für den Arbeitgeber u. a. die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) maßgeblich. Der Arbeitgeber muss im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung die mit der Exposition durch Lärm oder Vibrationen verbundenen Gefährdungen voneinander unabhängig beurteilen und im Ergebnis zusammenfassen.
Die LärmVibrationsArbSchV betont vor allem die Pflicht zur technischen Lärmminderung und zum Schutz der Beschäftigten vor tatsächlichen oder möglichen Gefährdungen ihrer Gesundheit durch Vibrationen bei der Arbeit.
Auch Arbeitsplätze mit Beurteilungspegeln unterhalb des Pegels der Gehörgefährdung werden häufig als „laut“ empfunden. Lärm im Büro beispielsweise hat neben der Lästigkeit auch negative Auswirkungen auf die Arbeitsleistung, da die Konzentration erheblich beeinträchtigt wird. Hier können durch raumakustische Maßnahmen deutliche Verbesserungen erzielt werden.
Wir beraten Sie gerne bei der akustischen Gestaltung der Arbeitsplätze.
RaumakustikSie benötigen Unterstützung bei der Ermittlung und Bewertung der Gefährdung von Beschäftigten durch Lärm und Vibrationen? Wir beraten Sie gerne!

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Dipl.-Ing. Patrick Waning
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