Schallmessungen

Normgerechte Bestimmung der Schallemissionen und Schallimmissionen

Wir ermitteln für Sie die Schallleistungspegel von Maschinen, Geräten und Anlagen. Hierbei gehen wir u. a. gemäß den Vorgaben der Normenreihe DIN EN ISO 3740 vor.

Für unsere Kunden bestimmen wir die Emissions-Schalldruckpegel einzelner Geräuschquellen, Geräuschquellengruppen, Gewerbe- und Industrieanlagen sowie an den Arbeitsplätzen. Wir stützen uns hierbei u. a. auf die Normenreihe DIN EN ISO 11200.

Tieffrequente Geräusche, welche häufig sehr geringe aber störende Pegel aufweisen, werden für den Auftraggeber durch uns erfasst und bewertet. Typische Geräuschquellen hierfür sind Blockheizkraftwerke, Luft-Wärme-Pumpen, Kühlaggregate, Generatoren etc.

Wir haben umfangreiche Erfahrungen bei der messtechnischen Ermittlung von Geräuschimmissionen, z. B. zur Erfüllung der Auflagen von Genehmigungsbescheiden, Ermittlung der Geräuschvorbelastung sowie der Geräusche durch Baulärm, gewerbliche und industrielle Anlagen.

Sie benötigen Unterstützung bei der Lärmreduzierung? Informieren Sie sich hier:

Lärmminderung Konstruktionsakustik Raumakustik Lärm und Vibrationen am Arbeitsplatz

Sie benötigen Unterstützung bei der Bestimmung der Schallemissionen und Schallimmissionen? Wir beraten Sie gerne!

Dipl.-Ing. Patrick Waning

Ihr Ansprechpartner:
Dipl.-Ing. Patrick Waning

IBW – E-Mail:

IBW – Telefon:
+49 2541 92 81-900

Unsere Leistungen im Kurzüberblick:

  • Durchführung von Schallmessungen (TA Lärm)
  • Überprüfung auf Ton- und Impulshaltigkeit
  • Ermittlung und Ursachenanalyse tieffrequenter Geräusche
  • Beurteilung der erfassten Schallsituation
  • Ermittlung von Schallleistungspegeln von Maschinen und Anlagen (u. a. für die Kennzeichnungspflicht gemäß der Richtlinien 2006/42/EG und 2000/14/EG)
  • Erstellung von Lärmkatasterkarten für Gewerbe- und Industrieanlagen
  • Ausarbeitung von Lärmminderungsprogrammen
Schallmessung

Wir erfassen für Sie die Geräuschsituation.

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Referenzprojekte

Lärmminderungskonzept für einen Gewerbebetrieb

Schallmessungen der BG hatten ergeben, dass die Lärmexposition in einer Gewerbehalle deutlich oberhalb des Tages-Lärm­expositions­pegels LEX, 8h von 85 dB(A) lag. Die BG gab in ihrem Mess­bericht an, dass gemäß der Lärm­Vibrations­ArbSchV Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der Lärmexposition auszuarbeiten und umzusetzen seien. Das Ingenieurbüro IBW wurde mit der Ausarbeitung eines umfassenden Lärmminderungs­konzeptes beauftragt.

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Verbesserte Raumakustik für gute Arbeitsbedingungen

Eine Logistikfirma hatte in einer 400 m² großen Halle 20 nebeneinander angeordnete Büroarbeitsplätze eingerichtet. Aufgrund der vorherrschenden hohen Geräuschkulisse durch die unterschiedlichen Bürotätigkeiten klagten die Mitarbeiter über Konzentrationsprobleme und Kopfschmerzen. Daher sollte festgestellt werden, wie die akustische Situation in der Halle soweit verbessert werden kann, dass ein geeignetes Arbeitsumfeld für überwiegend geistige Tätigkeiten geschaffen wird.

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Tieffrequente Geräusche in einem Wohnhaus durch Anlagen eines Gewerbebetriebs

Bemängelt wurde das Vorhandensein eines tieffrequenten Einzeltons in einem Wohnhaus, welcher durch Anlagen eines benachbarten Betriebs erzeugt wurde. Um die Geräuschquelle zu ermitteln und Minderungsmaßnahmen planen zu können, wurden umfassende Untersuchungen durchgeführt.

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Ursachenermittlung der durch ein Blockheizkraftwerk übertragenen Geräusche in einem Wohnhaus

In einem Mehrfamilienhaus wurde ein Blockheizkraftwerk (BHKW) im Heizungskeller aufgestellt. Nach Inbetriebnahme des BHKW traten trotz schwingungsisolierender Maßnahmen in der Erdgeschosswohnung störende tieffrequente Geräusche auf. Um die Ursache dieser Geräuschübertragung herauszufinden, wurde eine messtechnische Untersuchungen durchgeführt. Auf Basis der Messdaten konnten Maßnahmen zur Reduzierung der störenden Geräusche umgesetzt wurden.

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Ausarbeitung wirkungsvoller Maßnahmen zur Verringerung der Lärmexposition an den Arbeitsplätzen in Betrieben

Der obere Auslösewerte (Tages-Lärmexpositionspegel) der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) wurde überschritten. Daher wurde für den Kunden ein Programm mit technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Verringerung der Lärmexposition ausgearbeitet.

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